Eines habe ich als Anwaltssekretär bei der renommierten Anwaltskanzlei Dr. Butz in Zürich gelernt: Fristen sind wichtig und müssen eingehalten werden! Am Freitag, 24. Oktober 2025 bekomme ich in meinen Briefkasten eine Abholungseinladung, die ich bis am 31. Oktober 2025 auf meiner Poststelle abholen kann.
Die Webseite muss sofort abgeschalten werden!
Per Email erhalte ich diesen Brief schon vorab. Darin steht, dass ich die Webseite reformierte-kirche-zuerich.ch per sofort, aber bis spätestens 24. Oktober 2025 abschalten muss. Nur weil der Brief von einem Anwalt geschrieben ist, muss man noch gar nichts machen. Alleine ein Richter kann über eine Abschaltung einer Website entscheiden, das weiss auch Dr. Adrian Bieri, Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei Bratschi AG in Zürich.
Die Anwaltskanzlei Bratschi vermischt die Fristen
Wer ein Einschreiben bekommt, hat sieben Tage Zeit dieses abzuholen, wenn er will. Eine Abschaltung der Domain und Webseite wäre also frühestens zum 31. Oktober 2025 möglich, sofern man nicht gerade in den Ferien ist. Es liegt aber in der Natur eines Anwaltes, dass man die Gegenseite einschüchtert und mit rechtlichen Konsequenzen droht. Es geht aber eindeutig zu weit, wenn man wegen einer simplen Reformierte-Kirche-Zürich-Webseite dem Webmaster absichtliche Täuschung und kriminelle Absichten unterstellt. Urteilen Sie selbst: reformierte-kirche-zuerich.ch
Dieser Brief von Adrian Bieri kostet Fr. 2’500.-
Der Rechtsanwalt Dr. Adrian Bieri (Kanzlei Bratschi Zürich) schickt schon mit dem Drohbrief eine Rechnung über Fr. 2’500.-. Das ist einfach verdienstes Geld, wenn man mit einem Brief so viel Geld verlangen kann. Selbstverständlich muss immer der Klient die Anwaltskosten bezahlen. Es stellt sich hier die Frage, ob die Anwaltskanzlei Bratschi AG für das Schreiben eines Briefes nicht etwas teuer ist. Die Gegenpartei weiss noch gar nicht, ob Dr. Bieri mit seinen Einschüchterungsversuchen Erfolg haben wird. Aber was kümmert das den Anwalt Bieri, bezahlt wird er sowieso fürstlich.