Der vielleicht billigste Anwalt der Schweiz: Dr. Adrian Bieri, Kanzlei Bratschi

Rechtsanwalt Dr. Adrian Bieri von der Anwaltskanzlei Bratschi AG schaut gerne amerikanische Gerichtsfilme. Denn in den Vereinigten Staaten bezahlt der Klient nur eine Erfolgsprovision an den erfolgreichen Anwalt. Da Anwalt Bieri aber nicht immer erfolgreich ist, schickt er seine Honorarnote schon vorab mit seinen Briefen an die Gegenpartei. Adrian Bieri geizt dabei nicht mit drohenden Worten und versucht die Gegenpartei einzuschüchtern. Das Erstellen eines Drohbriefes kostet pauschal Fr. 2’500.-, zahlbar sofort.

Die Klienten von Anwalt Dr. Adrian Bieri müssen keinen Vorschuss leisten. Wer juristisch nicht so bewandert ist und sich von Dr. Bieri einschüchtern lässt, bezahlt schnell die Fr. 2’500.-, da sie ja sonst von der Kanzlei Bratschi juristisch zu Kleinholz gemacht werden.

Was ist die Aufgabe eines Markenanwaltes, Herr Dr. Bieri?

Markenanwalt Dr. Adrian Bieri (Bratschi Zürich) registriert gerne Marken und kassiert dafür ordentlich ein. Sehr gerne steht er auch in einem Impressum als Markenanwalt für die Schweiz. Domainstreitigkeiten liebt Bieri besonders, darum kümmert es ihn nicht gross, wenn seine Klienten die Domains nicht registrieren. Die holt er sich dann gerne mit seinen vorgefertigten Drohbriefen zurück, für Fr. 2’500.- pro Brief. Seine Klienten müssen nichts bezahlen, darum ist er vielleicht der billigste Markenanwalt der Schweiz.

 

Was heisst „hunting her“ auf Deutsch?

„Hunting Her“ ist keine schützenswerte Marke

Wer möchte, kann jede Wortkombination im Markenregister eintragen, die er will. Die Frage ist nur, ob so eine „Marke“ auch schützenswert ist, also einen starken Markenschutz geniesst. Ich könnte „Hunting Her“ als Parfum eintragen lassen. Der Inhaber von „Hunting Her“ für Sportartikel könnte nichts dagegen einwenden. Ebensowenig kann der Markeninhaber des Parfums gegen den Inhaber der Sportartikel-Marke vorgehen, da die Begriffe „hunting her“ generisch sind.

Solange keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Produkten oder Dienstleistungen für „Hunting Her“ besteht, haben beide eine Berechtigung zu existieren. Die Domain kann dabei frei gewählt werden, es gibt Hunderte von Domainendungen (.com, .net, .org etc.) oder möglichen Kombinatione wie hunting-her-shop.ch, hunting-her-schweiz.ch, oder hunting-her-info.ch.

Viele freie hunting-her Domains

Mittlerweile gibt es viele verschiedene TLDs zur Auswahl. Eine Rechtsanwaltskanzlei kann sich z.B. die Domain anwalt-zuerich.law registrieren, wenn die Domain anwalt-zuerich.ch bereits besetzt ist. Organisationen wählen gerne die TLD .org. Org steht für Organisation und kann weltweit verwendet werden. Wenn die Domain hunting-her.ch besetzt ist, wäre die Domain hunting-her.org eine valable Alternative. Auf eine Domain gibt es weder ein Recht auf Besitz noch Eigentum. Die Domain kann man einfach so lange verwenden, so lange man die jährliche Domaingebühren bezahlt. Wer eine Domain löscht, gibt sein Recht auf die Verwendung der Domain auf.

Freie huntingher-Domains